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Sicherheit und Verhalten
Abgesehen von den Spaziergängen in Dorfnähe bewegen sich alle Routen in ungesichertem alpinen Gelände. Trotz der geringen Gipfelhöhen und der sanften Geländeformen sollte man bei allen Touren ein gewisses Maß an alpinen Grundregeln beachten. Allzuoft, vor allem im Winter, haben unsere Berge Opfer gefordert, die bei ein wenig Vorsicht zu vermeiden gewesen wären.
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Wetter
Vor allem bei Gratbegehungen und Gipfeltouren im Sommer ist die Gewittergefahr nicht zu unterschätzen. Wenn ringsum bereits die Wolkentürme in die Höhe schießen, sollte man sich schleunigst an den Abstieg machen, denn nichts ist ungemütlicher als ein Freibiwak in einer nassen Felsnische, wenn man weiß, dass unten im Tal die Verlockungen der Gaaler Gastronomie auf den müden Wanderer warten. Wetterstürze können bereits im August die friedlichen Wanderwege in eisige Rutschpartien verwandeln, also sollte man sich am Morgen, vor Antritt einer Tour, den Wetterbericht zu Gemüte führen und, vor allem, die richtigen Schlüsse daraus ziehen.
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Lawinen
Der weiße Tod lauert auch in den Gaaler Bergen. Und nicht immer dort wo man es vermutet. So wurde erst vor 2 Jahren ein Skitourengeher am Rosenkogel von einem selbst ausgelösten Schneebrett teilweise verschüttet. Dabei sei gesagt, dass gerade der Rosenkogel bei jedem Wetter und jeder Schneelage als vermeintlich sicheres Ziel bestiegen wird. Die Betonung liegt dabei allerdings auf „vermeintlich“.
Bei Touren im winterlichen Hochgebirge ist ein Grundwissen um die Lawinengefahr, sowie eine entsprechende Ausrüstung und Training unerlässlich. Bezüglich der Methoden um die Einschätzung des Risikos bei Schitouren (Munter „3x3“, Larcher „Stop or Go“ und Engler „Snowcard“), scheint sich für den Gelegenheitstourengeher die DAV Snowcard von Martin Engler und Jan Mersch als praktikabelste Lösung durchzusetzen.
DAV Snowcard.
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Konflikte
Die Berge der Gaal befinden sich samt und sonders in Privatbesitz. Konflikte zwischen Naturnutzern (Wanderer und Schitourengeher) und Naturbesitzern (Jäger und Förster) konnten bisher im Rahmen gehalten werden. Wir appellieren an dieser Stelle eindrücklich an die Vernunft der Naturnutzer, sich im Wald und auf der Alm angemessen zu verhalten.
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Nicht erlaubt
- Offenes Feuer
- Lärmentwicklung
- Fischen und jagen
- Stationäres Campen (im Wald oder mehr als 1 Nacht)
- Pflanzen ausreißen oder ausgraben
Begehen von als solche gekennzeichneten Wildschutzgebieten
- Befahren von gesperrten Forststraßen mit Fahrzeugen aller Art
- Betreten von Jungwäldern (>3m)
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Erlaubt
- Wandern, Bergsteigen und Schifahren nach Herzenslust, wo und wann man will
- Biwakieren über der Waldgrenze (1 Nacht)
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Wir sollten nie vergessen, dass wir uns auf Privatbesitz befinden, auch wenn wir das Recht haben, uns in der Natur frei zu bewegen. Jagd und Forstwirtschaft haben ein wirtschaftliches Interesse an einem Gebiet, das wir in unserer Freizeit zu Erholungszwecken betreten. Ideologische Grabenkämpfe über Sinn und Unsinn der Jagd sollte man tunlichst in den Gremien der entsprechenden Vereine führen, nicht in der Natur.
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